Mietbedingungen


1.   Der Mieter verpflichtet sich zum sachgerechten Gebrauch der gemieteten Tragehilfe / des gemieteten Tragetuchs. Die Nutzung der Tragehilfe / des Tragetuchs erfolgt eigenverantwortlich. Vor jedem Gebrauch ist die Tragehilfe / das Tragetuch auf Unversehrtheit zu prüfen.

2.   Der Mieter verpflichtet sich, die Tragehilfe / das Tragetuch auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen.

3.   Der Mieter verpflichtet sich, die Tragehilfe / das Tragetuch ordnungsgemäß und schonend zu behandeln. Insbesondere die der Lieferung beigelegten Pflegehinweise sind unbedingt einzuhalten. Abänderungen an der Tragehilfe / am Tragetuch dürfen nicht vorgenommen werden.

4.   Die gemietete Tragehilfe / Das gemietete Tragetuch bleibt Eigentum von GlücksTrage. Der Verleih / die Überlassung an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung gestattet.

5.   Der Mietzeitraum beginnt mit dem Datum der Zustellung bzw. Abholung und endet mit dem Datum der Rücksendung (Poststempel) bzw. Rückgabe.

6.   Der vereinbarte Rücksende-/Rückgabetermin wird dem Mieter per E-Mail mitgeteilt. Wird dieser nicht eingehalten oder möchte der Mieter die Tragehilfe noch länger leihen, verlängert sich die Mietdauer automatisch um einen Monat.

7.   Der Mieter verpflichtet sich, die Tragehilfe / das Tragetuch ordnungsgemäß unter Benutzung des von GlücksTrage zur Verfügung gestellten Sendungs-Coupons zurückzusenden.

8.   Der Mieter verpflichtet sich, die Tragehilfe / das Tragetuch in vollem Lieferumfang zurückzusenden. Verloren gegangene Verpackungen, Beutel, Bedienungsanleitungen oder ähnliches werden in Rechnung gestellt.